ARMUT

SPD- Wahlprogramm scheitert an Waschmaschine

SPD wählen- eine Frage der Waschmaschine! Wähler*innen umwirbt die SPD mit Bürgergeld, das viel besser wird als Hartz IV. Das SPD geführte BMAS tut derweil alles, um ein angemessenes Existenzminimum zu verhindern. Sie scheitert schon an der Frage der Waschmaschine, die weiterhin nicht angemessen im Existenzminimum eingerechnet ist, was auch Arbeitseinkommen drückt. In ihrem aktuellen Wahlprogramm barmt die SPD: „das Bürgergeld solle sicherstellen, dass eine kaputte Waschmaschine nicht zur untragbaren Last werde“.

Leider kam die SPD schon als Inhaberin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auch 2021 der Aufforderung des Bundesverfassungsgericht von 2014, dass

ein Zuschuss für Weisse Ware im Hartz IV Regelsatz einzustellen ist, nur unzureichend nach (BVerfG, 23.7.2014, l BvL 10, 12/12, l BvR 1691/13, Rn. 116, 120).

Gutes behaupten, Schlechtes tun- die altbekannte Handlungsmaxime bürgerlicher Parteien, wenn es um Arme geht.

So wurde im SGB II die ab Januar 2021 geltende Rechtslage eingefügt: „Bei Leistungsberechtigten wird ein Mehrbedarf anerkannt, soweit im Einzelfall ein unabweisbarer […] Bedarf besteht; bei einmaligen Bedarfen ist weitere Voraussetzung, dass ein Darlehen […] nicht zumutbar […] ist“ (§21 Abs. 6 SGB II-neu).“

Der bekannte Sozialaktivist Harald Thomé erklärt, hier wird schon der Widerspruch mit der BVerfG Maßgabe offensichtlich: „auf ein Anschaffungsdarlehen […] kann nur verwiesen werden, wenn die Regelbedarfsleistung so hoch bemessen ist, dass entsprechende Spielräume für Rückzahlungen bestehen“ (BVerfG 23.7.2014 – 1 BvL10/12, Rn 116).  Für die Praxis bedeutet dies: Es muss immer geprüft werden, ob und wenn, in welcher Höhe Beträge im Regelbedarf vorhanden sind. Wenn sie enthalten sind, aber zu gering berücksichtigt sind, dann ist der Verweis auf ein Darlehen nach § 24 Abs. 1 SGB II nicht zulässig, mit der Folge das das Jobcenter dies auf Zuschussbasis erbringen muss.“ (Harald Thomé, SGB II Folien, 21, S. 33, https://harald-thome.de/files/pdf/Harald_2021/SGB%20II%20-%20Folien%2025.03.2021.pdf).

Zur den Ansätzen im Regelsatz für eine Waschmaschine schreibt Harald Thomé: „für eine Waschmaschiner(sind) rund 0,40 €/mtl. (angesetzt),  x 12 Monate = 4,80 € im Jahr. Offensichtlich besteht eine sehr hohe Differenz zwischen statistischem Durchschnittswert und Anschaffungspreis (BVerfG 23.7.2014 – 1 BvL10/12, Rn 120). Daher wäre „ein Darlehen nach § 24 Absatz 1 […] nicht zumutbar“, weshalb die Anschaffungskosten für die Waschmaschine im Rahmen des neuen Härtefallbedarfs nach § 21 Abs. 6 SGB II zu erbringen sind. Nehmen wir mal an, es müsse eine Waschmaschine  angeschafft werden, bei einem bekannten Versandhändler kostet die günstigste 223,23 € zzgl. 29,99 € Transport = 253,32 €. Um eine solche Waschmaschine anzusparen, müsste ein Alg II-Beziehender 52,78 Jahre sparen. Offensichtlich besteht eine sehr hohe Differenz zwischen statistischem Durchschnittswert und Anschaffungspreis (BVerfG 23.7.2014 – 1 BvL10/12, Rn 120). Daher wäre „ein Darlehen nach § 24 Absatz 1 […] nicht zumutbar“, weshalb die Anschaffungskosten für die Waschmaschine im Rahmen des neuen Härtefallbedarfs nach § 21 Abs. 6 SGB II zu erbringen sind.“ (Harald Thomé. Ebd.).

Es kann davon ausgegangen werden, das hier wieder Gerichtsverfahren nötig werden, um zu ergründen, inwieweit die im Regelsatz für Ansparungen zu Weisser Ware in Höhe von 3,35 € mtl. (hierzu gehören Waschmaschine, Kühlschränke, weitere Elektrogroßgeräte) anzusparen wären, ob dies auch von Personen geleistet werden kann, die bereits anderweitig mit hohen Kosten belastet sind und ob die zu finanzierende Ware auch preislich angemessen ist.

Die SPD ist von Gerechtigkeit so weit entfernt, wie ein Hartzer von der Waschmaschine.

Dies kann man an diesem Jobcenter Bescheid zum Streit um eine Waschmaschine ersehen.

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Die Jobcenter als Erfüllungsgehilfen von Restriktion, Sanktion und Ablehnagentur für nahezu jeglichen Bedarf, teilten bis dato jedenfalls keine Waschmaschinen zu. Mit Begründungen sind sie erfindungsreich: landet Pflegegeld auf dem Konto, dann besteht ein Guthaben für die Waschmaschine; es muss eine Rechnung vorgelegt werden, wurde diese aber durch ein Freund mit einem Darlehen bezahlt, dann besteht kein Bedarf mehr; hat man vor Jahren einmal Geld für eine gebrauchte Maschine erhalten, wird gemeint, das die Waschmaschine nur in einer Erstausstattung geleistet werden muss, als ob eine Waschmaschine ein Leben lang hielte. Für derlei Schriftwechsel und Klagen an Gerichten steht jedenfalls genug Geld der Steuerzahlerin bereit.

Schon gar nicht wird nach Haltbarkeit und Obsolenz gefragt, um diese Kriterien zu erfüllen dürfte eher eine mittelpreisige Waschmaschine in Frage kommen. Die Waschmaschine der Verfasserin kostete ca. 500 € und hielt 15 Jahre.

Solche Dinge aus dem Existenzminimum herauszurechnen, ist Betrug, es führt nicht nur zu einem zu niedrigen Hartz IV, sondern auch zu zu niedrigen Löhnen, zu einem zu niedrigen Steuerfreibetrag und zu zu niedrigen Renten. Es ist quasi Mundraub. Auch die SPD ist dabei.

Die Wahl der SPD scheitert also an der Frage nach der Waschmaschine sowohl in sozial- als auch umweltpolitischer Perspektive.

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