Moderne Kommunikationsmittel unzureichend im Existenzminimum, nicht finanzierbar bei Multimorbidität. Konsequenz keine Teilhabe und Wahrung von Rechten möglich.
Moderne Kommunikationsmittel sind im Existenzsicherungsrecht bisher ungenügend eingestellt. 2017 waren im Regelsatz für die Ansparung eines Computers 2,52 € mtl. vorgesehen (steigt pro Jahr anteilig mit der Erhöhung um die allgemeine Teuerungsrate- allerdings steigen Lebensmittel und Energie, die den größten Teil des Regelsatzes aus machen deutlich höher, um kurz die grundlegende Problematik der Regelsatzberechnung zu …