Diskriminiert wegen Behinderung und Armut. In Berlin haben Grüne und Linke nichts dagegen. Obwohl kein sanktionswürdiges Verhalten vorliegt, erklärt Sozialamt Pankow, dass ausweislich der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht mit 30 Prozent weniger Existenzminimum ausgekommen werden kann.
Mit anderen Worten, wenn wegen einer Sanktion das Existenzminimum um 30 Prozent gekürzt werden kann, ist auch eine 30 prozentige Kürzung des Existenzminimum rechtens, denn es kann damit hinreichend gelebt werden so das (deutsche) reasoning. Zum einen geht es hier um kein zu sanktionierendes Fehlverhalten, zum anderen hat das vorgenannte Urteil ja gar nicht geprüft, …