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KRANK UND BEHINDERT

Müssen Personen mit Seltenen Krankheiten weiterhin diskriminiert werden? Oder kann das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz Abhilfe schaffen?

Hier handelte es sich wieder einmal um den Klassiker, den Personen mit Seltenen Krankheiten oft erleben: Ausschluss von den Versorgungsleistungen. Das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) läuft leer, weil Behörden sich mit allerhand Ausreden weigern, den diskriminierenden Akt oder einen Schaden daraus anzuerkennen, noch die Abläufe diskriminierungssensibel überprüfen. Jedoch ist allen der gleiche Zugang zur Versorgung zu gewährleisten. …