Schikane! Schikane! Wer bei den Sozialbehörden krankheitsbedingte Mehrbedarfe beantragt, bekommt dann das physische Existenzminimum entzogen
Wer dem Amt Scherereien macht, weil er/sie sein/ihr Recht in Anspruch nimmt, soll nicht wohnen, nicht heizen und auch nicht essen und trinken! Sowohl das SGB II, als auch das SGB XII sehen Mehrbedarfe vor. Denn das menschenwürdige (sozio-kulturelle) Existenzminimum ist individuell zu berechnen (BVerfG in 09.02.2010 – 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und …