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Startseite KRANK UND BEHINDERT Geschützt: „Bemühungen um Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG“- Straßenkunstaktion vor dem Bundessozialgericht
KRANK UND BEHINDERT

Geschützt: „Bemühungen um Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG“- Straßenkunstaktion vor dem Bundessozialgericht

umfairteilungaktualisiert am 14. September 202231. August 2022

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Schlagwörter: BehinderungBundessozialgerichtchronische KrankheitDiskriminierungdocumentaExistenzsicherung

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Geschützt: „Bemühungen um Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG“- Straßenkunstaktion vor dem Bundessozialgericht
Senat für Soziales in Berlin vertritt falsche Rechtsauffassung, um Bezieher*innen von Sozialhilfe und Grundsicherung um ihre Ansprüche im Existenzminimum zu bringen
Geschützt: „Bemühungen um Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG“- Straßenkunstaktion vor dem Bundessozialgericht
9 € oder 29 € Ticket entlastet nicht die Ärmsten, also Schwerbehinderte mit Merkmal G bei Sozialhilfe oder Grundsicherung und senkt deren Inflationsrate gerade nicht.

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Endlich Wahlkampf! CDU freundliche Springerpresse bläst zum Angriff auf Existenzsicherung, Kranke und Behinderte: Hartz IV ist zu hoch, auch Schwerbehinderte brauchen weniger. Eine unfreundliche Replik einer Betroffenen.

Gesucht: mutige Partei für kleine Anfrage an neue Bundesregierung.

Schikane! Schikane! Wer bei den Sozialbehörden krankheitsbedingte Mehrbedarfe beantragt, bekommt dann das physische Existenzminimum entzogen

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