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NACHFRAGE: Rot-Rot-Grün: Übernahme der Gebühren Mietervereine für Bezieher*innen Existenzsicherungsleistungen und soziale Wohnraumversorgung als Modell nach gescheitertem Mietendeckel

a) RRG führte in Berlin für Mieter:innen Mietrechtsproblemen, die Möglichkeit ein, die Kosten für Mietervereine und deren Beratungsleistungen zu finanzieren. Umsetzende Behörde ist das Jobcenter.

Fragen:
1. Wie viele Anträge wurden gestellt?
2. Hatten die Jobcenter eine Beratungspflicht? Wurde diese überprüft? Wer kontrolliert die Jobcenter? (ergänzt)
3. Wie viele bewilligt?
4. Wie war die durchschnittliche Bearbeitungszeit bis zur Zahlung?
5. Wie viele wurden nicht bearbeitet?
6. Welche Kosten zur rechtlichen Durchsetzung dieses Anspruchs entstanden?
7. Mit welchen Begründungen wurden Anträge abgelehnt?
8. Erhielten auch „Kund:innen mit weiteren Anträgen auf Mehrbedarfe einen positiven Bescheid auf Gebührenübernahme?
9. Wie kam es dazu, die Jobcenter zu beauftragen, nach meiner Erfahrung der Fragestellerin geht es bei den JC darum Ansprüche abzuwehren, nicht zu bewilligen?
10. Wie lange lief die Massnahme und wie hoch waren die Kosten, aufgeschlüsselt nach übernommen Beiträgen, Kosten für Umsetzung?
11. Die Zahlung ist auf max. 2 Jahre begrenzt. Wieso wird davon ausgegangen, dass sich der Zustand der permanenten Bedrohung, der viele Mieter:innen mittlerweile ausgesetzt sind, also Profitmaximierung durch Mieterhöhungen, Kündigungsversuchen von Altmietverträgen, dann behoben ist? Eine Mitgliedschaft in Mietervereinen dürfte in betroffenen Wohngebieten wohl eher lebenslang sein.
12. Der Mitgliedsbeitrag allein sichert nicht den Erhalt der Wohnung, vielmehr fallen noch weitere Kosten an, wie Kostenvoranschläge für Teile der Wohnungsinstandhaltung, Dokumentation, Bürotechnik und Büromaterial (im Regelsatz ist weder eine Kamera, noch Smartphone, noch PC und Peripherie enthalten), Gebühren für Einschreiben und andere Zustellungen, gfls. Rechtsanwaltsgebühren z. B. bei Krankheit (der Mieterverein übernimmt nur die Kosten oder anteilige Kosten für Gerichtsverfahren). Es sollte wohl eher eine Summe für diese Sachverhalte ins Existenzminimum eingestellt werden- wie ist der Standpunkt dazu?


b) Die bundespolitischen Massnahmen zum Mieterschutz sind nicht ausreichend. Der Mietendeckel wurde vor dem Bundesverfassungsgericht gekippt. Jedoch bleibt die soziale Wohnraumversorgung in kommunaler Hand. „Diese dürften wohl tatsächlich Zwangsbewirtschaftung von Wohnraum einführen, also etwa die Auswahlkriterien der Mieter:innen bestimmen oder Pflichten des Mietverhältnisses vorgeben. Solche Regelungen verlassen laut der Entscheidung das Terrain des Bürgerlichen Rechts und eröffnen damit die Kompetenz des Landes – dann sind auch preisrechtliche Vorgaben möglich.“ (Selma Gather, „Das schärfste Schwert ist stumpf geworden“, in: Der Freitag, Ausgabe 16, 2021)

Fragen:
1. Wie viele Mieter:innen mussten ihre Wohnung verlassen, weil sie sich diese nicht mehr leisten konnten?
2.Wie ist die Wohnraumfinanzierung für prekäre Gruppen und  Existenzsicherungsleistungsbezieher:innen gedacht?
3. Ist soziale Durchmischung gewünscht oder wird die Gentrifizierung hingenommen (sozialrechtlich ist eine Verdrängung in Armutsgebiete nicht hinnehmbar)?
4. Nutzt das Land Berlin die soziale Wohnraumversorgung oder gibt es ein Konzept zur künftigen Nutzung? Wenn nein, warum nicht?
5. Es kann gegen Gentrifizierung und für soziale Durchmischung genutzt werden, so kann die Belegung bei Mehrfamilienhäuser gesteuert werden, indem folgende Belegung vorgegeben wird: 1/3 Arme, 1/3 Mittelschicht, 1/3 frei, wobei klar sein muss, dass grundsätzlich ein gewisser Standard gegeben sein muss.


zu a: Persönlicher Bericht
Am 09.01.19 wurde beim Jobcenter Pankow beantragt die Gebühren des Mietervereins zu übernehmen. Da keine Bearbeitung erfolgte, wurde am 21.07.20  Untätigkeitsklage erhoben. Im Verfahren wurde zunächst behauptet, ich hätte nicht richtig kundgetan, wie das Procedere für solche Gebühren seien. Es wurde also so getan, als habe das Jobcenter keine Beratungs- und Aufklärungspflicht (§§ 13, 14, 15 SGB I, § 57 SGB II). Am 12.11.20 forderte das Jobcenter einen Nachweis über die Gebühren des Mietervereins an. Am 24.11.20 wurden die verlangte Bestätigung der Gebühren und ein Nachweis über die Mitgliedschaft eingereicht. Eine weitere Bearbeitung erfolgte nicht. Persönlich ergibt sich eine negative Bewertung bei der Umsetzung, es findet keine angemessene Beratung zu dieser Leistung statt. Die Leistung wird nicht bearbeitet und verweigert. Die Fragestellerin, Mitglied im Mieterverein seit 1999, nimmt den Service des Berliner Mietervereins jedenfalls seit Bezug dieser Wohnung im Oktober 2004 z.B.  Bedarf nach Energieberatung, Mietmängel, Ansprüche des Mieters auf Schadenersatz, etwa bei Wasserrohrbruch, Mieterhöhungen, regelmässig in Anspruch.

Ferner wurde die Fragestellerin bei einer Beratungsstelle Zeugin zu folgendem Sachverhalt: eine Frau hatte einen positiven Bescheid über die Übernahme der Mitgliedsgebühren erhalten, konnte diese allerdings nicht bezahlen. Anscheinend klärten die Jobcenter nicht über die Beantragung eines Vorschusses nach § 42 SGB I auf.

Eine andere Person berichtet folgendes: der Antrag wurde erst 6 Monate nach Reklamation bearbeitet und abgelehnt weil eine Begründung zum Bedarf fehlte. Es ist aber Aufgabe des Jobcenters fehlende Unterlagen nachzufordern. Aufgrund fehlender Beratung kam es dann zu Mietschulden. Dies wurde vom Jobcenter zum Anlass genommen, die Bewerbungskosten zu verweigern, da erst die Mietschulden zu klären wären.


zu b: Persönliche Situation
Die Fragestellerin ist als behinderte Person, mit einer seltenen, systemischen Erkrankung ist auf eine günstige, zentrale Wohnung mit guter Infrastruktur, also Einzelhandel in der Nähe, öffentlichen Verkehrsmitteln, gut erreichbare Fachärzt:innen (auch international) angewiesen. Zudem stellt sich die Frage, ob Heimat nun ein finanzielles Konstrukt ist- sollen arme Personen, Erwerbsminderungs- und Altersrentner:innen ausziehen müssen, wenn sie sich die Wohnung nicht mehr eisten können (wir nehmen Menschen auf die aus ihrer Heimat fliehen, machen es aber gleichzeitig möglich, dass hier Menschen ihre Heimat, resp. Wohnung verlieren- passt irgendwie nicht zusammen. Außerdem ist die Bundespolitik seit 2015 eine Antwort schuldig geblieben, wie bezahlbarer Wohnraum auch unter dem Aspekt von Flucht/Einwanderung geschaffen wird, in den Wahlprogrammen entsprechender Parteien ist nichts zu finden, auch nicht zur Frage, wie Ghettoisierung verhindert wird.- Ergänzt)? Die Fragestellerin merkt noch an, dass die neuen Mietverträge in ihrem Mietshaus allesamt Mieten von ca. 20 € p m2 beinhalten. Es wurde durchaus versucht, Altmieter:innen mit allen Mitteln loszuwerden, etwa durch deutlich überteuerte Modernisierungsankündigungen ohne Abzug Instanthaltungen,. Vorzugsweise wird an fremde Nationalitäten oder Wohlhabende vermietet. Dies hat den Vorteil, dass falsche Betriebskostenabrechnungen und falsche (ergänzt) Mieterhöhungen zu Lasten der Mieter:innen durchgehen. Zudem empfiehlt es sich, erst einmal unter Vorbehalt der Rückforderung zu bezahlen um eine ordentliche Kündigung zu vermeiden, die aufgrund BGH Urt. v. 10.10.12 Az. VIII ZR 107/12 möglich geworden ist und dann den Sachverhalt in einem Gerichtsverfahren zu klären. Verständlich werden Mieter:innen, die ihre Rechte wahrnehmen, als Belastung wahrgenommen und sind ständigen Bedrohungen vermieterseits ausgesetzt. Wohnen ist zu  einem dauerhaften Stresszustand geworden. Unrecht wird zum Standard. Es findet eine schleichende Aushöhlung des Rechtsstaats statt.

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